Fortbildung
Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.
Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. In allen 44 Fachgebieten kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Es ist drei Jahre gültig.
Die Fortbildungsdeklaration läuft über die myfmh-Plafform.
Fortbildungsordnung
Fortbildungsprogramm
Akkreditierung von e-learning Fortbildungsveranstaltungen
Aufgrund der anhaltenden Coronapandemie häufen sich die Anfragen bezüglich der Akkreditierung von e-learning Fortbildungsveranstaltungen.
Deshalb hat die Weiter- und Fortbildungskommission der SGORL ein Factsheet erstellt, welches die Vergabe von Kernfortbildungscredits für e-Learning Material regelt.