Fortbildung
Die lebenslange Fortbildung gewährleistet die Aktualisierung des Wissens und der beruflichen Kompetenz. Sie beginnt mit dem Erwerb eines Weiterbildungstitels und dauert bis zur Berufsaufgabe. Seit 2007 ist die Fortbildung als Berufspflicht im Medizinalberufegesetz (MedBG) verankert.
Gemäss Fortbildungsordnung (FBO) des SIWF sind jährlich 50 Credits nachweisbarer und strukturierter Fortbildung sowie 30 Stunden Selbststudium vorgeschrieben. In allen 44 Fachgebieten kann ein Fortbildungsdiplom erworben werden. Es ist drei Jahre gültig.
Die Fortbildungsdeklaration läuft über die myfmh-Plafform.
Vergabe von Kernfortbildungscredits durch die SGORL für e-learning Material
Weitere Informationen zum Thema Fortbildung
Informationen über Fortbildungsfragen erhalten Sie bei Dr. Ruth Köppl, der Präsidentin unserer Kommission für Weiter- und Fortbildung.