Gerne möchten wir Sie/Euch hiermit nochmals auf die Mitte Dezember in der SAEZ publizierte, geltende Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV), welche Anfang 2022 im Rahmen der «Weiterentwicklung der Invalidenversicherung» (WEIV) in Kraft getreten ist, informieren. Diese enthält neue, inhaltliche Vorgaben für medizinische Gutachterinnen und Gutachter, die ab sofort gelten.
zu Meldung: Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSV)